Gemäß den Heilmittelrichtlinien behandeln wir als staatlich anerkannte Logopäden alle logopädischen / sprachtherapeutischen Störungsbilder.
Logopädisches Angebot für Kinder
- Sprachentwicklungsverzögerungen und - störungen unterschiedlicher Ursachen
- Kinder mit komplexen Entwicklungsstörungen
- Störungen der Aussprache
- Schluckstörungen
- Redeflussstörungen
- Kindliche Stimmstörungen
- Ausbleibender Spracherwerb bei kleinen Kindern (late talker)
- Auditive Wahrnehmungsstörungen
- Hörstörungen
Logopädisches Angebot für Erwachsene
- Neurologisch bedingte Sprach- und Sprechstörungen (z. B. nach Schlaganfall und bei chronisch verlaufenden neurologischen Erkrankungen)
- Schluckstörungen
- Fazialisparesen
- Stimmstörungen
- Redeflussstörungen
Wir führen logopädische Therapien gemäß den Bestimmungen der Heilmittelrichtlinien nur auf ärztliche Anweisung hin durch. Für logopädische Therapien benötigen Sie die Heilmittelverordnung eines niedergelassenen Arztes (Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe, Hals-Nasen-Ohrenarzt). Nur erwachsene Patienten sind gesetzlich zu einem Eigenanteil von 10% verpflichtet.
Die logopädische Behandlung umfasst weiter
- Befunderhebung und Erstgespräch
- Durchführung der Behandlungen
- Beratungsgespräche
- Berichterstattung an Ärzte und Institutionen
- Interdisziplinäre Gespräche mit Ärzten, Pflegern, Erzieherinnen, Lehrerinnen u.a.